Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Ihr Kaminkehrermeister
Thomas Friedl
26.11.2007
Innung Niederbayern
Diese sind in der 1. BImSchV § 3 geregelt, danach dürfen nur folgende Brennstoffe verheizt werden:
Die Gasgerätekontrolle der Kaminkehrer steht gelegentlich in der
Diskussion. Ein Vergleich mit anderen Ländern belegt die Notwendigkeit,
Gasfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Tipps zum Heizen und Energiesparen. So sparen Sie und schonen gleichzeitig die Umwelt.
Bei Brennwertfeuerstätten ist ab einer Leistung von 200 kW eine Neutralisation erforderlich!
Bitte beachten Sie:
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Thomas Friedl
Kaminkehrermeister
Kößnacher Str. 6
94365 Parkstetten
Tel.: 09421 839739
Fax.: 09421 989599
Homepage:
KlickEmail sendenMobil.: 01792272368
Mitglied
Innung Niederbayern